Rechtliche
Grundlagen
Nach einer Entscheidung
des Bundesverwaltungsgerichts hat der Bürger
das Recht, eine getrennte Berechnung für Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung
zu verlangen, wenn der Anteil des entsorgten Niederschlagswassers
an der gesamten Abwassermenge mehr als 12% beträgt.
Konsequenzen
Dies
bedeutet für den an das öffentliche Entwässerungsnetz
angeschlossenen Grundstückseigentümer, daß sich der zukünftige
Gebührenbescheid um den Anteil des zu entsorgenden Regenwassers ändert.
Dies führt beim Gebührenaufkommen zu mehr Gerechtigkeit.
Maßgebend dafür ist der Versiegelungsgrad der Grundstücke,
der die anfallende Regenwassermenge beeinflusst.
Unsere
Lösung
• Überfliegung
und Herstellung von Luftaufnahmen;
• Erfassung der versiegelten Flächen durch Luftbildauswertung
nach folgenden Unterscheidungen:
- - Dachflächen
- Straßenflächen
- Platz-
und Hofflächen
- Grünflächen
- Stehende Gewässer
- Fliessende Gewässer
• Aufbau
eines GIS-Datenbestandes mit den Geobasisdaten:
-Liegenschaftskataster
ALK/ALB,
-Versiegelungsflächen,
-Ortho-Luftbilder,
-Digitales Höhenmodell,
-Kanalbestand;
• Verschneidung
der Versiegelungsflächen
mit den ALK-Daten, wodurch ein flurstücksbezogener
Abflussbeiwert ermittelt wird.
optionale projektbegleitende Maßnahmen
durch Partnerbüros
• Versendung von Erhebungsbögen für die Ermittlung
der an das Kanalnetz angeschlossenen Flächen
• Bearbeitung der Rückläufe, Versendung von Feststellungsbescheiden
• Aufbau und Steuerung eines
Bürgerbüros;
• Einführung eines kommunalen
GIS;
• GIS-Management und Schulung;
• Integration der Prozessabläufe
in die kundenseitige Arbeitsumgebung;
Projekt-Synergien
Der
aufgebaute Datenbestand steht
für weitere GIS-Anwendungen zur Verfügung:
• Fortschreibung
des AKP;
• Kanalkataster;
• Realnutzungs-
bzw. Flächennutzungsplan;
• Grünflächenkataster;
• 3D-Stadtmodell;
• Grundlage für
jegliche Art von Planung.
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